Solide BauKOSTENplanungen sind Grundlage für die
erfolgreiche Umsetzung Ihrer Bau- und Wohnvorstellungen ...
Kostenermittlungen sind wesentliche Arbeiten vor und während der Realisierung Ihres Bauvorhabens. Machen Sie
sich vor allem klar, dass die Beeinflussung der Baukosten mit dem Planungsfortschritt abnimmt! Wenn also mit dem
Bau begonnen wurde - also die Aufträge sind vergeben sind und die Handwerker draußen arbeiten - sind
Einsparungen kaum mehr möglich.
Die Ermittlung der BauKOSTEN erfolgt in 5 Stufen parallel zum Planungsfortschritt des Bauvorhabens:
einen projektbezogenen KOSTEN - R A H M E N
Dieser dient der Klärung des Bauumfanges und der möglichen Finanzierung und Förderung (kfw-Mittel oder
andere ...) sowie zur Entscheidung über das weitere Vorgehen. Bei Umbau- oder Sanierungsvorhaben o. ä.
wird mit diesem Kostenrahmen sogar die Notwendigkeit und Dringlichkeit der einzelnen Baumaßnahmen
bewertet.
Es folgen je nach Auftragsumfang 4 weitere Stufen, damit werden die Kosten schrittweise genauer ermittelt:
- auf Grundlage des Vorentwurfs die KOSTEN - S C H ÄT Z U N G
- auf Grundlage des Entwurfs die KOSTEN - B E R E C H N U N G
- wenn die Angebote vorliegen der KOSTEN - A N S C H L A G
- nach Fertigstellung der Baumaßnahmen die KOSTEN - Z U S A M M E N S T E L L U N G
Die Gliederung der Kosten erfolgt zur besseren Übersicht und
Vergleichbarkeit in nachfolgend genannte Kostengruppen
Die KOSTENermittlung im Bauwesen ist mit der DIN 276 geregelt, hier sind die oben genannten 5 Stufen und die so
genannte Kostengliederung mit den 7 Kostengruppen geregelt:
Kostengruppe (KG) 100 Grundstück
Kostengruppe (KG) 200 Herrichten und Erschließen
(Hinweis: Mit "Erschließen" ist hier nicht die öffentliche Erschließung gemeint)
Kostengruppe (KG) 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
Kostengruppe (KG) 400 Bauwerk - technische Anlagen
Kostengruppe (KG) 500 Außenanlagen
Kostengruppe (KG) 600 Ausstattung und Kunstwerke
Kostengruppe (KG) 700 BauNEBENKOSTEN
Die hervorgehobenen Kostengruppen sind im privaten Wohunugsbau nach meiner Erfahrung relevant. Im Alltag
werden neben den Grundstückskosten (incl. Erwerbskosten und Kosten der öffentlicher Erschließung) oft die
Addition aus
KG 300 + 400 + 500 zusammengefasst und als "reine Baukosten"
bezeichnet - hinzu kommen aus der
KG 700 die BauNEBENKOSTEN
A C H T U N G:
Die BauNEBENKOSTEN betragen bei Neubaumaßnahmen ca. 15-25% der so genannten "reinen Baukosten", bei
Umbauten und Gebäudesanierungen o. ä. liegt dieser Prozentsatz häufig bei ca. 25-30%. Das bedeuted, dass zu den
Kosten, die für die Handwerksleistungen aufzubringen sind, diese BauNEBENKOSTEN immer zusätzlich zu
berücksichtigen sind.
BauNEBENkosten enthalten unter anderem die Baugenehmigungsgebühren, Honorare Planer und Bauleitung - also für den Architekten, Bauingenieur (Statiker), Bodengutachter, weitere Fachplaner wie Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator usw. - sowie Kosten für Versicherungen, Plankopien ...
Kosten der Finanzierung und Zwischenfinanzierung sind ebenfalls BauNEBENKOSTEN. Diese sollten bei DIN-gerechter
Aufstellung in den vorgenannten Prozentansätzen enthalten sein - diese Prozentsätze sind je nach Finanzierungsart
höher.