Solide BauKOSTENplanungen sind Grundlage für die
                    erfolgreiche Umsetzung Ihrer Bau- und Wohnvorstellungen ...

Kostenermittlungen sind wesentliche Arbeiten vor und während der Realisierung Ihres Bauvorhabens. Machen Sie
sich vor allem klar, dass die Beeinflussung der Baukosten mit dem Planungsfortschritt abnimmt! Wenn also mit dem
Bau begonnen wurde - also die Aufträge sind vergeben sind und die Handwerker draußen arbeiten - sind
Einsparungen kaum mehr möglich.

Die Ermittlung der BauKOSTEN erfolgt in 5 Stufen parallel zum Planungsfortschritt des Bauvorhabens:

         Bereits frühzeitig nach den ersten Besprechungen und Vorüberlegungen mit der Bauherrschaft fertige ich
         einen projektbezogenen                                             KOSTEN - R A H M E N
         Dieser dient der Klärung des Bauumfanges und der möglichen Finanzierung und Förderung (kfw-Mittel oder
         andere ...) sowie zur Entscheidung über das weitere Vorgehen. Bei Umbau- oder Sanierungsvorhaben o. ä.
         wird mit diesem Kostenrahmen sogar die Notwendigkeit und Dringlichkeit der einzelnen Baumaßnahmen
         bewertet.


Es folgen je nach Auftragsumfang 4 weitere Stufen, damit werden die Kosten schrittweise genauer ermittelt:
  • auf Grundlage des Vorentwurfs die                             KOSTEN - S C H ÄT Z U N G
  • auf Grundlage des Entwurfs die                                  KOSTEN - B E R E C H N U N G
  • wenn die Angebote vorliegen der                               KOSTEN - A N S C H L A G 
  • nach Fertigstellung der Baumaßnahmen die                KOSTEN - Z U S A M M E N S T E L L U N G

                

                   Die Gliederung der Kosten erfolgt zur besseren Übersicht und
                                           Vergleichbarkeit in nachfolgend genannte Kostengruppen

Die KOSTENermittlung im Bauwesen ist mit der DIN 276 geregelt, hier sind die oben genannten 5 Stufen und die so
genannte Kostengliederung mit den 7 Kostengruppen geregelt:

          Kostengruppe (KG)   100   Grundstück
          Kostengruppe (KG)    200    Herrichten und Erschließen
                                                    (Hinweis: Mit "Erschließen" ist hier nicht die öffentliche Erschließung gemeint)
          Kostengruppe (KG)   300   Bauwerk - Baukonstruktionen
          Kostengruppe (KG)   400   Bauwerk - technische Anlagen
          Kostengruppe (KG)   500   Außenanlagen
          Kostengruppe (KG)    600    Ausstattung und Kunstwerke
          Kostengruppe (KG)   700   BauNEBENKOSTEN

Die hervorgehobenen Kostengruppen sind im privaten Wohunugsbau nach meiner Erfahrung relevant. Im Alltag
werden neben den Grundstückskosten (incl. Erwerbskosten und Kosten der öffentlicher Erschließung) oft die
Addition aus
                                                     KG 300 + 400 + 500 zusammengefasst und als "reine Baukosten"
                                                     bezeichnet - hinzu kommen aus der

                                                     KG 700 die BauNEBENKOSTEN
A C H T U N G:
Die BauNEBENKOSTEN betragen bei Neubaumaßnahmen ca. 15-25% der so genannten "reinen Baukosten", bei
Umbauten und Gebäudesanierungen o. ä. liegt dieser Prozentsatz häufig bei ca. 25-30%. Das bedeuted, dass zu den
Kosten, die für die Handwerksleistungen aufzubringen sind, diese BauNEBENKOSTEN immer zusätzlich zu
berücksichtigen sind.
BauNEBENkosten enthalten unter anderem die Baugenehmigungsgebühren, Honorare Planer und Bauleitung - also für den Architekten, Bauingenieur (Statiker), Bodengutachter, weitere Fachplaner wie Sicherheits- und  Gesundheits- schutzkoordinator usw. - sowie Kosten für Versicherungen, Plankopien ...
Kosten der Finanzierung und Zwischenfinanzierung sind ebenfalls BauNEBENKOSTEN. Diese sollten bei DIN-gerechter
Aufstellung in den vorgenannten Prozentansätzen enthalten sein -  diese Prozentsätze sind je nach Finanzierungsart
höher.


                                                                              spezielle Leistungen