Hinweis "in eigener Sache" zu diesen Internetseiten

Ein vollständiger Relaunch meines Webauftritts, der tatsächlich längst überfällig ist, muss durchgeführt werden.
Ab dem 01. August 2018 ist eine Bearbeitung meiner Internetseiten bei diesem Webauftritt nicht mehr möglich,
da der CM4all WebsiteCreator (WSC) der 1&1 Internet  AG, eingestellt wird.
Also sind diese Internetseiten hier nicht weiter editierbar.

Diese Seiten stehen jedoch noch einige Zeit "nachrichtlich" im Internet für Sie zur Verfügung.
Zum Bearbeitungsstand und für weitere Informationen schauen Sie auch unter:
www.v-eicken.de

              Windenergie-Erlass 2018 von der Landesregierung beschlossen

                                         Die Neuausrichtung der Windenergienutzung ist Ziel der Novelle.
    Ein Schwerpunkt ist das "Repowering" - dabei sollenvorhandene Anlagen durch Leistungsstärkere ersetzt werden.
                                      Weitere Hinweise finden Sie z. B. unter: www.wirtschaft.nrw.de


Jetzt gilt die neue EnergieEinsparVerordnung - EnEV 2014/2016

Grundsätzliche Hinweise und Erläuterungen finden Sie z. B. bei Wikipedia.



Das GIS der Stadt Aachen

Die Stadt Aachen bietet Ihnen das GIS - GeoInformationsSystem online für das Stadtgebiet Aachen

finden Sie im GIS Informationen über Bebauungspläne, umfassendes Kartenmaterial und sogar
Luftbildaufnahmen für Ihr (zu bebauendes) Grundstück ...
Klicken Sie einfach auf den obigen Link und testen Sie das GIS - es macht Spaß und ist informativ.


Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG) ab 01.01.2009 in Kraft

Ab dem 01. Januar 2009 ist es für NEUbauten verpflichtend, dass ein Teil des Wärmebedarfs mittels "Erneuerbaren Energien" gedeckt wird. Im wesentlichen geht dies über Thermische Solaranlagen, Wärmepumpen  oder  Energie aus Biomasse (z. B. Holzpellets). Wird beispielsweise eine Thermische Solaranlage eingebaut muss mindestens 15% des Wärmebedarfs des Hauses damit gedeckt werden.
Der Bauherr kann wählen, welche Erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Bezieht er die Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz (mit Kraft-Wärme-Kopplung), hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetztes erfüllt.
Auch Ersatzmaßnahmen sind möglich: Der Energiebedarf des NEUbaus kann durch bauliche Maßnahmen so verringert werden, dass er um 15% unter den gesetzlichen Anforderungen (derzeit EnEV 2007) liegt.

Es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung einzusetzen.
Auch gibt es diesbezüglich interessante Fördermöglichkeiten - zum Beispiel im sogenannten Marktanreizprogramm des Bundes. Die Mittel in diesem Programm der Bundesregierung werden derzeit erheblich aufgestockt.
Für jedes Gebäude kann eine maßgeschneiderte Lösung entwickelt werden. Ein seriöser Gebäude-Energieberater wird, unter Berücksichtigung der Wünsche und Möglichkeiten der Bauherrschaft, entsprechende Lösungen erarbeiten.



Gebäude - ENERGIEAUSWEIS ist ab 1. Januar 2009 für fast alle Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude Pflicht.

Nähere Informationen erhalten Sie mit Anforderung unserer Broschüre: "So machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft!"

Vorab einige wichtige Hinweise:

Für Ein- oder Zweifamilienhäuser, die selbst genutzt sind - die also derzeit nicht verkauft oder vermietet werden - kann der Energieausweis auf freiwilliger Basis ausgestellt werden - ist also nicht zwingend erforderlich.
Auch für unter Denkmalschutz stehende Gebäude muss kein Energiepass ausgestellt werden.

Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, benötigen einen Bedarfsausweis - Ausnahme: Das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 wurde später durch Modernisierung des Gebäudes oder bereits beim Bau erreicht.

Weitere gute Informationen - speziell für den Raum Aachen finden Sie hier.




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